Der
Urheber ist der Schöpfer des Werkes (
§ 7 UrhG@).
Schöpfer eines Werkes kann nur eine natürliche Person sein.
Eine natürliche Person ist natürlich geboren. Sie ist ein Mensch. Der Mensch ist mit der Geburt rechtsfähig (
§ 1 BGB@) und hat einen Wohnsitz.
Der Wohnsitz einer Person ist der Ort, an dem sie sich ständig niedergelassen hat (siehe
Wohnsitz).
Von der natürlichen Person ist die juristische Person zu unterscheiden. Sie ist ein rechtlich geschaffenes Gebilde (siehe
juristische Person).