Steuerungsbefehle
Rz. 5
Computerprogramme sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials (
§ 69a Abs. 1 UrhG@).
Was ein Programm ist, definiert der Gesetzgeber nicht.
Ein Programm erfordert Steuerungsbefehle an den Computer (BGH 09.05.1985 - I ZR 52/83, Inkassoprogramm). Dies sind Anweisungen, die von einem Gerät durchgeführt werden. Steuerungsbefehle haben beispielsweise Betriebssysteme, Anwendungssoftware.
Nicht jedes Programm genießt urheberrechtlichen Schutz. Erforderlich ist, dass das Computerprogramm als ein Werk iSd
§ 2 Abs. 2 UrhG@ angesehen werden kann. Dies erfordert eine Programmierung mit einem gewissen Grad an Gestaltungshöhe (siehe Geistige Schöpfung,
Rz.7).
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