Dekompilierung
Rz. 19
Dekompilierung ist die Umwandlung des Maschinencodes in den für Menschen lesbaren Programmcode
Zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen ist es zulässig, den Maschinencode in Programmcode umzuwandeln (vgl.
§ 69e UrhG@).
Dadurch soll die Erlangung von Informationen über die Schnittstelle eines Computerprogramms erreicht werden.
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