Datenbanken
Rz. 22
Datenbanken sind keine Computerprogramme, wie sich bereits aus
§ 4 UrhG UrhG@,
§ 87a UrhG@ ergibt.
Ebenso sind reine Daten keine Computerprogramme, wenn sie als solche keine Steuerbefehle enthalten, die das Programm zur Steuerung des Programmablaufs nutzt.
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