Verkleinerung
Rz. 11
Die Verkleinerung eines Bildes (z.B. Kopie 1:2) ist noch keine Bearbeitung, sondern Vervielfältigung, wenn alle Details des Originals in der Nachbildung erhalten bleiben und die Verkleinerung keine eigene geistige Ausdruckskraft hat, z.B. wenn Details des Originals lediglich verkleinert, aber der geistige Inhalt der Vorlage nicht verändert wird (siehe
Vervielfältigung).
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