Charakterzug
Rz. 4
Bei der Bearbeitung lässt der Bearbeiter trotz der wesentlichen Veränderung von Details des Originals die charakteristischen Elemente des Originals unverändert. Dadurch bleiben die prägenden Merkmale (Charakterzüge) des Originals erhalten.
Beispiel: Wird ein Schriftwerk übersetzt oder verfilmt, dann bleiben durch die Verfilmung oder Übersetzung die charakteristischen Wesenszüge des Schriftwerks erhalten.
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