Nachstellung, Motivschutz
Rz. 11
Bilder enthalten oft Motive.
Diese Motive werden teilweise vom Fotografen arrangiert (gestellt) oder sind von der Natur geschaffen.
Von der Natur geschaffene Motive (Landschaftsmotive) schützt das Urhebergesetz nicht.
Ein vom Fotograf selbst geschaffenes Motiv mit Werkcharakter, fällt unter das Urheberrecht
Ein Motiv erlangt Werkcharakter, wenn die menschliche Leistung als persönliche geistige Schöpfung zu werten ist (siehe
Motivschutz).
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