Fotografieren eines Markenprodukts
Rz. 21
An einem Markenprodukt bestehen Markenrechte
Eine Marke dient der Abgrenzung eigener Waren oder Dienstleistungen gegenüber Leistungen anderer Unternehmen (siehe
Marke).
Die Ablichtung einer Marke kann gegen Markenrecht verstoßen.
Ein Markenverstoß erfordert eine markenmäßige Nutzung der Marke.
Bei der Benutzung der Marke außerhalb des geschäftlichen Verkehrs fehlt regelmäßig der markenmäßige Gebrauch des Zeichens (siehe
Einschränkungen des Markenrechts).
Eine Ablichtung der Marke im geschäftlichen Verkehr zum Zweck der Weiterveräußerung des Markenprodukts ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (siehe
Erschöpfungsgrundsatz).
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