Arbeitnehmer
Rz. 2
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Arbeitnehmer in Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (
§ 1 EntgFG@). Dazu gehören auch teilzeitbeschäftigte Personen und Personen in der Probezeit. Ebenso gehören Personen mit einem Minijob dazu. Die Personen arbeiten aufgrund eines Arbeitsvertrags und haben den Weisungen des Arbeitgebers zu beachten. Sie stehen in einem
Arbeitsverhältnis.
Ein Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber entsteht erst nach vier Wochen ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (siehe Wartezeit,
Rz.7).
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