Rechtsfolgen
Rz. 20
Wenn ein Schuldner die Fälligkeit (Leistungszeit) der geschuldeten Leistung nicht beachtet, kann er in Verzug kommen (siehe
Verzug).
Wenn ein Gläubiger die Leistungszeit des Schuldners nicht beachtet, kann er in Annahmeverzug kommen (siehe
Annahmeverzug).
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