Klauselinhalte
Rz. 3
Regelmäßig enthalten AGB Regelungen zum
- Liefer- Transport- und Ver-kaufsbedingungen.
- Leistungsmodalitäten (z.B. Lieferort, Lieferfrist, Lieferverzug)
- Zahlungsmodalitäten (z.B. zulässige Zahlungsmittel)
Eine Auflistung von Vertragsbedingungen enthalten §§ 308, 309 BGB, z.B. Annahme- und Leistungsfrist, Zahlungsfrist, Überprüfungs- und Abnahmefrist, Nachfrist für versprochene Leistung (
§ 308 Nr. 1-3 BGB@). Diese Fristen können in AGB geregelt sein. Sie sind aber unwirksam, wenn sie unangemessen lang sind. §§ 308, 309 BGB enthalten gesetzliche Klauselverbote. Sofern AGB-Regelungen inhaltlich nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen, sind einseitig gestellte Vertragsbedingungen wirksam.
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