Einleitung
Die gesetzliche Arbeitszeit ergibt sich aus dem Gesetz. Die gesetzlichen Regelungen dienen dem Schutz des Arbeitnehmers (siehe
Arbeitszeit). Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit muss im Einklang mit der gesetzlichen Arbeitszeit steht. Die vertragliche Arbeitszeit ergibt sich aus dem
Arbeitsvertrag.
Die gesetzliche Arbeitszeit kann durch Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags geändert werden (vgl. §§ 7, 12 ArbZG).
Zum Schutz des Arbeitnehmers begrenzt das Arbeitszeitgesetz die vertraglichen und tarifvertraglichen Regelungen, z.B. begrenzt das Arbeitszeitgesetz die werktägliche Höchstarbeitszeit der Arbeitnehmer auf maximal acht Stunden (
§ 3 ArbZG@).
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