Art. 9 Abs. 3 GG bildet die Koalitionsfreiheit (sog. Vereinigungsfreiheit).
Zur Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dürfen Personenvereinigungen gegründet werden (Art. 9 Abs. 3 GG).
Beispiel: Zur Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dürfen Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmervereinigungen (Gewerkschaften) gegründet werden.
Zusätzlich wird von Art. 9 Abs. 3 GG auch die Mitgliedschaft in einer Vereinigung geschützt.
Diese Vereinigungsfreiheit ist Grundlage für die Tarifautonomie (siehe
Tarifautonomie).
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