Stromausfall
Rz. 4
Möchte der Arbeitnehmer arbeiten, aber ist dies nicht möglich, weil die Arbeitsleistung am Arbeitsplatz nicht erbracht werden kann wegen eines Stromausfalls im Betrieb (Betriebsstörung), stellt sich die Frage nach dem Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung (siehe Betriebsstörung,
Rz.5).
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Rz. 5 >>