Überblick
Rz. 1
a) Durch die Kündigung wird das Arbeitsverhältnis für die Zukunft beendet (siehe
Kündigung).
Die ordentliche Kündigung ist eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Mit Zugang der Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nicht sofort, sondern später. Die Dauer (Frist) zwischen dem Zugang der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigungsfrist. |
b) Es gibt
- die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (siehe Grundkündigungsfrist, Rz.2) und
- die gestaffelte Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit, die nur für den Arbeitgeber gilt (siehe Betriebszugehörigkeit, Rz.4).
Bei der ordentliche Kündigung endet der
Arbeitsvertrag nicht bereits mit Zugang der Kündigung, sondern erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Damit wird dem Betroffenen die Gelegenheit gegeben sich auf die neue Rechtssituation einzustellen.
c) Die Kündigungsfrist beginnt mit
Zugang der Kündigung.
Mit Ablauf der Kündigungsfrist endet der Arbeitsvertrag für die Zukunft. Für die Vergangenheit bleibt der Vertrag bestehen.
d) Im Arbeitsrecht ist bei der ordentlichen Kündigung zu unterscheiden zwischen
- Kündigung nach BGB (Kündigung ohne Kündigungsgrund, § 622 BGB@)
- Kündigung nach KSchG (Kündigung mit Kündigungsgrund)
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