Steuerabzugsverfahren
Rz. 9
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (
§ 38 Abs. 1 EStG@).
Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Vor einer Auszahlung des Lohns, hat der Arbeitgeber die Höhe der Lohnsteuer zu berechnen und für Rechnung des Arbeitnehmers vom Arbeitslohn einzubehalten (siehe Berechnung,
Rz.3).
Durch den Lohnsteuerabzug gilt die Einkommensteuer als abgegolten (s.u. Abgeltungsteuer).
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