Verbrauchervertrag
Rz. 4
Der Arbeitsvertrag ist ein Verbrauchervertrag.
Ein Verbrauchervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und Verbraucher. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (
§ 13 BGB@,
Verbraucher).
Weder der Abschluss eines Anstellungsvertrags noch die Geschäftsführung einer juristischen Person (z.B. GmbH) stellt eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit dar, insbesondere ist die Geschäftsführung einer GmbH keine selbständige, sondern eine angestellte berufliche Tätigkeit (BAG, 19. 5. 2010 – 5 AZR 253/09; unter II.2.a.aa). Der Geschäftsführer einer GmbH übt seine Tätigkeit im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft aus. Überdies unterliegt er im Innenverhältnis den Weisungen der Gesellschafter (BAG aaO).
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