Auflösung
Rz. 23
Mit der Auflösung der OHG ist die Gesellschaft noch nicht beendet.
Durch die Auflösung ändert sich der Gesellschaftszweck von einer lebenden zu einer sterbenden Gesellschaft. Die Gesellschaft darf nicht mehr werbend tätig sein. Ihr Ziel ist die Beendigung der OHG.
Nach der Auflösung der Gesellschaft findet die Liquidation statt, d.h. laufende Geschäfte sind zu beenden, Forderungen sind einzuziehen und Verbindlichkeiten sind zu bezahlen (siehe
Auflösung )
<< Rz. 22 ||
Rz. 24 >>