Begriff und Bdeutung
Rz. 1
Die Firma ist der Name des Kaufmanns (
Firma).
Die Personenfirma enthält den Familiennamen des Inhabers, z.B ."Fritz Müller GmbH".
Der Name des
Kaufmanns dient der sprachlichen Bezeichnung. Der Name muss kennzeichnungsfähig (namenstauglich) und unterscheidungskräftig sein (siehe
Unterscheidungskraft).
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Rz. 2 >>