Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Das Recht des Kaufmanns ist im
Handelsrecht geregelt. Das Handelsrecht ist Sonderprivatrecht (siehe
Sonderprivatrecht).
Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (
§ 1 Abs. 1 HGB@).
Ein Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass für das Unternehmen eine doppelte Buchführung nicht erforderlich ist (vgl.
§ 1 Abs. 2 HGB@, siehe auch
Handelsgewerbe).
Der Kaufmann kann unterteilt werden in
Die Folgen der Kaufmannseigenschaft sind beispielsweise, dass die Geschäfte eines Kaufmanns rechtlich als
Handelsgeschäfte anzusehen sind und der Name des Kaufmanns die
Firma ist (
§ 17 HGB@).
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