Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Das Dauerschuldverhältnis ist ein
Schuldverhältnis,
- das auf Dauer angelegt ist und
- eine Verpflichtung zu wiederholenden Leistungen begründet.
Das Dauerschuldverhältnis ist nicht auf eine einmalige Leistung oder Gegenleistung gerichtet (z.B. wie beim Kaufvertrag). Der Schuldner ist während der Dauer des Vertragsverhältnisses zu wiederholenden Leistungen verpflichtet.
Das Dauerschuldverhältnis kann auf eine bestimmte Zeit (z.B.
Zeitvertrag) oder unbestimmte Zeit gerichtet sein.
Die Dauer des Vertrags hat einen Einfluss auf den Umfang der Gesamtleistung, z.B. ein kurzes Dauerschuldverhältnis umfasst einen geringeren Umfang der Gesamtleistung als ein langes Dauerschuldverhältnis.
Zu den Dauerschuldverhältnissen gehören insbesondere der
Mietvertrag,
Arbeitsvertrag,
Leihvertrag (siehe Einzelne Verträge,
Rz.9).
Bei einem entgeltlichen Dauerschuldverhältnis wird die Vergütung regelmäßig abschnittsweise entrichtet (s.u. abschnittsweiser Vergütung).
Ein Dauerschuldverhältnis kann durch Laufzeit oder eine Kündigung beendet werden (siehe Beendigung,
Rz.8).
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Rz. 2 >>