Einleitung
Rz. 1
Die
Firma ist der Name des Unternehmensträgers. Das Unternehmen ist die namenslose Vermögensmasse.
Die Firma ist mit dem Unternehmen übertragbar und vererbbar (
§ 22 HGB@).
Bei einem Inhaberwechsel stellten sich folgende Fragen:
- wer haftet für die Altverbindlichkeiten
- wem stehen die Alt-Forderungen zu
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Rz. 2 >>