Unternehmensgründung
Rz. 12
Der Unternehmer ist der Träger des Unternehmens.
Das Unternehmen ist eine wirtschaftliche Zweckeinheit (Vermögenseinheit, Vermögensmasse).
Bei der Unternehmensgründung kann es zu Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen privater und unternehmerischer Tätigkeit kommen, z.B. Raumanmietung für künftiges Gewerbe, Bestellen von Infomaterial (siehe
Unternehmensgründung).
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