Rechtsfähige Personengesellschaft
Rz. 8
Eine
Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, z.B. Verfolgung von bestimmten unternehmerischen Zielen.
Die Personengesellschaft ist rechtsfähig, wenn sie mit der Fähigkeit ausgestattet ist,
Der Gesetzgeber hat die OHG oder KG mit diesen Fähigkeiten ausgestattet
Beispiel: Kraft Gesetz ist die OHG ein rechtsfähige Personengesellschaft. Sie ist Träger von Rechten und Pflichten, kann selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen (
§ 124 HGB@,
Details), Gleiches gilt für die KG (vgl.
§ 161 Abs. 2 HGB@,
Details).
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