Durch den Girovertrag wird das Kreditinstitut verpflichtet, für den Kunden
- eingehende Zahlungen auf dem Konto gutzuschreiben und
Die weiteren Einzeheiten werden idR durch die AGB der Kreditinstitute geregelt. Dies gilt insbesondere für den bargeldlosen Zahlungsverkehr z.B. EC-Karte.
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