Zahlungsverkehr (Allgemein)
Gegenstand des Zahlungsverkehrs ist die Begleichung einer Zahlungsverbindlichkeit.
Der Grund einer Zahlungsverbindlichkeit kann ein vertraglicher Zahlungsgrund (z.B.
Kaufvertrag) oder ein gesetzlicher Zahlungsgrund (z.B. Zahlung eines Schadensersatzes) sein.
Kraft eines
Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern (
§ 241 Abs. 1 BGB@).
Durch die Zahlung will der Schuldner seine Schuld tilgen. Es gibt unterschiedliche Zahlungsarten.
Eine Tilgung ist möglich durch
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