Beim Schuldnerwechsel tritt ein Wechsel der Schuldner ein. Die Schuld ändert sich nicht.
Ein Schuldnerwechsel erfolgt durch eine
Schuldübernahme. Bei der Schuldübernahme tritt an die Stelle des bisherigen Schuldners ein neuer Schuldner. Im Übrigen bleibt das Schuldverhältnis nach Inhalt und Rechtsnatur unverändert.