Überblick
Durch den
Kaufvertrag wird der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache frei von Sachmängel oder Rechtsmängel zu liefern (
§ 433 Abs. 1 BGB@).
Bei der Lieferung einer mangelhaften Sache (z.B. Sache mit Sachmangel) liegt eine Pflichtverletzung vor.
Der Käufer kann
Mängelrechte nach
§ 437 BGB@ geltend machen, z.B.
Nacherfüllung.
Im Rahmen der Geltendmachung von Mängelrechten entstehen Kosten, beispielsweise
Haben Sie konkrete Fragen zum Abschluss eines Kaufvertrags oder dessen Rücktritt,
dann können Sie sich zielgerichtet
informieren (
weiter)
Haben Sie konkrete Fragen zu Leistungsstörungen im Rahmen der Vertragsabwicklung (Erfüllung) eines Kaufvertrags, dann können Sie sich zielgerichtet
informieren (
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Besitzer kann ein Mensch oder eine juristische Person (z.B. GmbH) sein. Der Besitzdiener kann nur ein Mensch sein.
Das Thema des Monats umfasst den Begriff des Besitzers und Besitzdieners.
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