Begriff und Bedeutung
Durch den Kaufvertrag ist der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet (
§ 433 Abs. 2 BGB@).
Der vereinbarte Kaufpreis umfasst die Umsatzsteuer. Die USt ist die Mehrwertsteuer. Die Umsatzsteuer fällt aber nur an, wenn ein
Unternehmer eine Sache verkauft. Beim Verkauf einer Sache durch eine Privatperson fällt keine Umsatzsteuer an.
Der zunächst vereinbarte Kaufpreis kann nach Vertragsabschluss durch eine andere Leistung ersetzt werden, insbesondere durch Bezahlung an Erfüllung statt (siehe
Erfüllung).
Zur Bezahlung des Kaufpreises gibt es verschiedene Möglichkeiten, z.B. Barzahlung, Überweisung, Lastschriftverfahren, Bezahlung mit der Kreditkarte (siehe
Kaufpreiszahlung).
Haben Sie konkrete Fragen zum Abschluss eines Kaufvertrags oder dessen Rücktritt,
dann können Sie sich zielgerichtet
informieren (
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Haben Sie konkrete Fragen zu Leistungsstörungen im Rahmen der Vertragsabwicklung (Erfüllung) eines Kaufvertrags, dann können Sie sich zielgerichtet
informieren (
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Besitzer kann ein Mensch oder eine juristische Person (z.B. GmbH) sein. Der Besitzdiener kann nur ein Mensch sein.
Das Thema des Monats umfasst den Begriff des Besitzers und Besitzdieners.
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