Ausschluss
Rz. 7
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, sofern das Widerrufsrecht erloschen ist oder kraft Gesetz ausgeschlossen ist.
Das Widerrufsrecht erlischt nach Fristablauf oder wenn der Unternehmer während des Laufs der Widerrufsfrist eine Dienstleistung vollsändig erbracht hat oder bei Downloadprodukten mit Beginn des Downloads von digitalen Inhalten (siehe Widerrufsrecht erlischt,
Rz.8).
Das Widerrufsrecht ist in bestimmten Fällen kraft Gesetz ausgeschlossen, z.B. bei Internetkäufen über Zeitungen und Zeitschriften, Bahntickets oder verderbliche Waren (siehe
Ausschluss des Widerrufsrechts).
<< Rz. 6 ||
Rz. 8 >>