Begriff und Bedeutung
AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen (Vertragsklauseln) von einer Partei (Verwender) für eine
Vielzahl von Verträgen. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden (
§ 305 Abs. 1 BGB@). Danach gilt das AGB-Recht auch auf Musterverträge (Formularverträge).
Vorformulierte Vertragsklauseln (z.B. über Lieferfrist, Zahlungsmittel, Haftung) dienen der
Rationalisierung von Vertragsabschlüssen und der
Standardisierung von Vertragsinhalten z.B. Handy-Vertrag. Häufig nimmt die andere Partei die vorformulierten Vertragsklauseln gar nicht oder nur flüchtig zur Kenntnis.
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