Durch einen
Vertrag entstehen Verpflichtungen.
Beim Schnäppchenkauf geht der Käufer davon aus, dass er eine Ware kauft, die ein Schnäppchen ist.
Stellt er nach dem Kauf fest, dass die gleiche Kaufsache am Markt noch billiger angeboten wird, dann unterlag er beim Kauf einem Irrtum.
Eine Anfechtung wegen Irrtums ist nicht möglich. Es liegt ein unbeachtlicher Motivirrtum vor (siehe
Schnäppchenirrtum).
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