Gibt es für einen Sachverhalt keine gesetzliche Regelung und besteht daher eine Regelungslücke, dann kann auf den Sachverhalt eine andere Vorschrift entsprechend angewendet werden.
Erforderlich dafür ist, dass
- die anzuwendende Rechtsvorschrift einen Sachverhalt nicht abschließend regelt und
- die Sachverhalte vergleichbar sind
Beispiel: Der Kauf und Tausch sind vergleichbar. Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung (
§ 480 BGB@).
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