Fremdverwaltung
Wer fremdes Vermögen verwaltet, betreibt ein
Gewerbe (z.B. Banken, Treuhänder, Vermögensverwalter).
Die Verwaltung fremden Vermögens stellt eine Dienstleistung an Dritte gegen Entgelt dar.
Diese Verwaltung wird auch als berufsmäßige Verwaltung bezeichnet, da die Verwaltungstätigkeit zugleich die Erwerbsquelle (Einnahmequelle) für den Verwalter ist. .
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