Der Vertrag ist eine Einigung von mindestens zwei Parteien. Er erfordert übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme). Er kommt mit der Annahme des Angebots zustande (siehe
Vertrag).
Der Vertrag regelt das Verhalten der Vertragsparteien, er beinhaltet die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (Vertragspartner).
Vertragspartner kann sein
Zu den juristischen Personen gehören z.B.
GmbH,
Aktiengesellschaft,
Verein
Zu den Personengesellschaften gehören z.B.
OHG,
KG,
GbR
Da eine juristische Person oder eine Personengesellschaft nicht selbst denken und handeln kann, sind natürliche Personen erforderlich, die im Namen der Personenvereinigungen handeln. Dies sind die Geschäftsführer oder Vorstände.