Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über eine Sache hat (Inhaber der tatsächlichen Sachherrschaft). Dies kann eine natürliche Person, juristische Person oder Personengesellschaft sein (siehe
Besitzer).
Der Besitzdiener ist eine natürliche Person und übt die tatsächliche Herrschaftsmacht über eine Sache für eine andere Person aus. Der Besitzdiener (z.B. Arbeitnehmer) unterwirft sich den Weisungen des Besitzherrn (siehe
Besitzdiener).